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Risposte alle consultazioni

La Lega contro il cancro commenta le disposizioni di legge o le previste modifiche alle ordinanze rilevanti per la politica in materia di cancro. Qui sono presentate le attuali risposte alle consultazioni. (In lingua tedesca)

Aus onkologischer Sicht sind die vorliegenden Änderungen des Heilmittelgesetzes (HMG) von grosser Bedeutung, da sie einen engeren Rahmen für die Advanced Therapy Medicinal Products ATMPs schaffen werden, die bei Krebs zunehmend personalisiert eingesetzt werden. Diese Produkte befinden sich in einer rasanten Entwicklung und wecken viele Hoffnungen. In Zusammenarbeit mit Oncosuisse hat die Krebsliga eine Stellungnahme erarbeitet. Die Mitgliederorganisationen erhoffen sich, dass diese Änderungen dazu beitragen, dass alle Krebspatient:innen die gleichen Chancen bei der Krebsbekämpfung haben. Zudem unterstützen die Änderungen das Fortschreiten der Digitalisierung. Krebspatient:innen sind in der Akutversorgung, während der zuweilen langwierigen Behandlung und in Bezug auf die Langzeitfolgen in vielfältiger Weise mit zahlreichen Institutionen und Gesundheitsfachpersonen konfrontiert. Der langfristige Umgang mit den Folgen, die sich oft zu einer chronischen Krankheit entwickeln und die sowohl eine medizinische als auch eine psychosoziale Betreuung erfordern, muss auch in Bezug auf die elektronische Dokumentation berücksichtigt werden.

Obwohl die Krebsliga im elektronischen Patientendossier (EPD) eine Chance sieht, die Koordination zwischen den Leistungserbringern zu verbessern und die Qualität und Sicherheit der Pflege zu erhöhen, lehnt sie den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form ab. Er weist einige Lücken auf, die bei der Umsetzung zu Problemen führen könnten. Die Krebsliga konzentrierte sich in ihrer Argumentation auf einen Ansatz, der nebst medizinischen auch psychosozialen Aspekten berücksichtigt. Sie ersucht Bundesrat und Departement des Innern, ihren Bedenken Rechnung zu tragen und die EPDG-Revision entsprechend im Sinne der Benutzerfreundlichkeit, Zugangsgerechtigkeit, des Datenschutzes und der verbesserten Interoperabilität auszugestalten. 

­Die Krebsliga begrüsst die Verordnung prinzipiell, welche die Defizite des vom Parlament beschlossenen Tabakproduktegesetzes widerspiegelt. Allerdings gibt es auch bei der vorliegenden gesetzlichen Grundlage auf Stufe der Verordnung Verbesserunsgspotential, das in den detaillierten Ausführungen in der Stellungnahme ersichtlich ist. 

Die Änderungsvorschläge des Bundesrats zur Vergütung im Einzelfall gehen in die falsche Richtung. Sie würden den Zugang zu Off-Label-Anwendungen sogar verschlechtern.

Seit Jahren kämpft die Krebsliga für einen gerechten, sicheren und raschen Zugang zu Krebsmedikamenten. Heute werden rund ein Drittel der Krebsbetroffenen und fast alle krebskranken Kinder «Off-Label» behandelt – für sie sind die Verordnungsbestimmungen zur Vergütung im Einzelfall, die im KVV Art. 71a-71d geregelt sind, wesentlich.

Daher begrüsste die Krebsliga in einer Medienmitteilung anfangs Juni, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf endlich erkannt hat und Massnahmen zur Verbesserung der aktuell unbefriedigenden Situation vorschlagen wollte. Doch leider gehen die Änderungsvorschläge in die falsche Richtung. Sie würden die Ungleichbehandlung nicht wie geplant verringern, sondern im Gegenteil den Zugang zu Off-Label-Anwendungen insgesamt verschlechtern:

  • Die vorgeschlagene Definition des Begriffs „therapeutischer Nutzen“ als Voraussetzung für eine Kostenübernahme im Einzelfall – mit dem Kriterium von min. 35% Mehrnutzen im Vergleich zu Standardtherapien oder Placebo – führt dazu, dass Patient:innen der Zugang zu lebensnotwendigen Behandlungen künftig verwehrt bleibt. Dies widerspricht fundamental dem Zweck der Verordnungsbestimmungen der Einzelfallvergütung.
  • Um eine tatsächliche Verbesserung der heute unbefriedigenden Situation und eine effektive Verringerung der bestehenden Ungleichbehandlung zu erreichen, ist eine Vereinfachung des Gesamtprozesses sowie mehr Verbindlichkeit nötig. Denn die Situation wird sich künftig verschärfen: Off-Label-Anwendungen nehmen aufgrund des medizinischen Fortschritts hin zur modernen Präzisionsmedizin stetig zu. Es ist damit zu rechnen, dass Off-Label-Use in der Onkologie zur Regel anstelle der Ausnahme wird.
  • Der Schlussbericht zur Evaluation der Vergütung im Einzelfall (im Auftrag des BAG) zeigt deutlich die hohe Bedeutung der Artikel 71a–71d KVV für den raschen Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten und bestätigt gleichzeitig, was die Krebsorganisationen seit Jahren bemängeln: Es besteht eine stossende Ungleichbehandlung der Versicherten. Umso weniger ist nachvollziehbar, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen der KVV und der KLV sogar noch neue Hürden geschaffen werden sollen.

Entsprechend bedauern wir es, dass verschiedene zielführende und von den Akteuren seit Jahren diskutierten Lösungsansätze in dieser Verordnungsänderung nicht berücksichtigt wurden:

  • Schaffung und verbindlicher Einbezug eines unabhängigen Expertengremiums in komplexen oder strittigen Fällen (siehe auch Forderung des Swiss Patient Acces Pilot Projekt SPAP sowie Gruppe "Expertengremium")
  • Schaffung einer Ombudsstelle/einfacher Rekursmöglichkeit bei Ablehnung der Kostengutsprachegesuche für Patientinnen und Patienten, könnte auch Aufgabe des unabhängigen Expertengremiums sein
  • Schaffung eines Off-Label-Registers inkl. Kostengutsprachegesuchen und Entscheiden gemäss Art. 71a-71c, beispielsweise angesiedelt bei SGMO/SAKK
  • Digitale Plattform zur effizienten Abwicklung der Kostengutsprachegesuche
  • Kostenübernahme auch bei Uneinigkeit in der Preisverhandlung
  • Kostenübernahme bei Ansprechen der Patientin/des Patienten bei Therapieversuchen

Unsere detaillierten Ausführungen sind in der untenstehenden Stellungnahme ersichtlich.

Die Krebsliga hat eine Stellungnahme zur Änderung des Tabaksteuergesetzes eingereicht. Sie begrüsst die Forderung des Parlaments an den Bundesrat, E-Zigaretten inskünftig wieder dem Tabaksteuergesetz zu unterstellen.

Fünf zentrale Forderungen:

  • Mindestbesteuerung auf sämtliche Tabak- und Nikotinprodukte
  • Besteuerung des Nikotinanteils als pragmatische Lösung
  • TPF-Abgabe ausweiten
  • Tabaksteuersätze deutlich erhöhen
  • wissenschaftliche Erkenntnisse nutzen

Stellungnahme der Krebsliga im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Die Krebsliga hat eine Stellungnahme zur Revision der Verordnung über die Registrierung von Krebserkrankungen (KRV) eingereicht.

Die Krebsliga begrüsst, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen rasch Lösungen umgesetzt werden sollen, die Bestimmungen betreffen, welche aktuell die Registrierung und die Veröffentlichung bzw. Nutzbarmachung der Daten substantiell erschweren. Schweizweit erfasste epidemiologische Daten in hoher Qualität sind wesentlich, um weitere Fortschritte in der Prävention, in der Früherkennung, in der Diagnostik und Behandlung von Krebserkrankungen sowie in der Forschung zu ermöglichen. Der reibungslose Vollzug ist Voraussetzung für den grösstmöglichen Nutzen der Krebsregistrierung – zugunsten der bestmöglichen Versorgungssicherheit und -qualität für Krebsbetroffene. Zudem ermöglicht die Krebsregistrierung die zeitnahe Beantwortung von gesundheitspolitisch relevanten Fragen. Voraussetzung dafür ist die Verwendbarkeit der Daten (in anonymisierter Form) für das jährliche Krebsmonitoring und die periodisch publizierte Gesundheitsberichtserstattung.

Die Krebsregistrierung ist mit der Erfassung von besonders sensiblen Personen- und Gesundheitsdaten verbunden. Deshalb wurde bei der Erarbeitung der Bestimmungen von KRG und KRV auf den Patientenschutz richtigerweise grossen Wert gelegt. Es ist bedauerlich, dass das Patienteninformationsdatum trotz verschiedener Massnahmen in knapp der Hälfte der Fälle nicht gemeldet wird.

Die Krebsliga befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen bezüglich der Aufhebung der Meldepflicht des Patienteninformationsdatums sowie der Aufhebung der Vorgabe der Aggregierung der Daten bis 20 Datensätze.

Stellungnahme der Krebsliga im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Die Krebsliga Schweiz hat eine Stellungnahme zu den Ausführungsbestimmungen im Rahmen der Weiterentwicklung der IV eingereicht.

Für Krebsbetroffene sind vor allem die neuen Bestimmungen betreffend Eingliederungsmassnahmen, Rentensystem, Verfahren und Begutachtung sowie Assistenzbeiträgen relevant.

Die Krebsliga ist selbst von den geänderten Bestimmungen zur Finanzierung der Leistungen der privaten Behindertenhilfe gem. Art. 74 IVG. betroffen.

Unsere Eingabe stützt sich auf die Stellungnahme von «Inclusion Handicap», die mit intensiver Beteiligung der «BSV Begleitgruppe Art. 74 IVG» erarbeitet wurde. Die Stellungnahme ist nur auf Deutsch verfügbar.

Stellungnahme der Krebsliga im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Eine qualitativ hochstehende Versorgung hängt von einem stabil finanzierten Gesundheitswesen ab. Insofern begrüsst die Krebsliga grundsätzlich die Bemühungen des Bundesrates, die Entwicklung der Kosten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einzudämmen. Die Massnahmen zur Kostendämpfung dürfen aber die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit nicht gefährden. Zudem muss die Chancen- und Zugangsgerechtigkeit gewahrt bleiben.

In der Diskussion zur Kostendämpfung ist nicht nur die Reduktion der Kosten, sondern zwingend auch die Stärkung der Qualität entscheidend. Eine koordinierte und qualitativ hochstehende Versorgung von Krebsbetroffenen über alle Phasen der Erkrankung hinweg kann unnötige Kosten (z.B. aufgrund von Komplikationen, Fehlbehandlungen sowie langen Arbeitsplatzabsenzen) vermeiden.

Koordinierte Versorgung fördern

Die Krebsliga begrüsst im vorliegenden Massnahmenpaket 2 daher insbesondere die Förderung der koordinierten Versorgung. Diese ist vor allem bei chronisch kranken und oft multimorbiden Patientinnen und Patienten wichtig, da bei deren Betreuung viele verschiedene Akteure aus dem Gesundheitswesen involviert sind – und entspricht grundsätzlich einer optimalen Krebsversorgung. Wichtig ist auch, dass organisierte Programme zur medizinischen Prävention und Rehabilitation gefördert werden.

Damit qualifizierte Fachpersonen in einem Programm interprofessionell zusammenarbeiten können, müssen alle Berufsgruppen, die die entsprechenden Qualitätskriterien erfüllen, ihre Leistungen im Rahmen des organisierten Programms anbieten können. Dies ist beispielsweise in qualitätsgesicherten Früherkennungsprogrammen zentral. Ebenso müssen auch weitergehende Aufgaben von nicht-ärztlichen Leistungserbringer erbracht und entsprechend vergütet werden können, beispielsweise in der Koordination und Beratung.

Gesundheitsförderung und Prävention nicht ignorieren

Auch wirkungsvolle Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention führen mittel- bis langfristig zu einer nachhaltigen und effektiven Dämpfung des Kostenzuwachses im Gesundheitssystem. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass weder im ersten noch im vorliegenden zweiten Kostendämpfungspaket entsprechende Massnahmen aufgenommen wurden.

Unabhängige Empfehlungen für wirkungsvolle Früherkennungsprogramme

An dieser Stelle ebenfalls zu erwähnen ist die Kosten-Nutzen-Analyse von Früherkennungsprogrammen: Es muss im Interesse von Bund und insbesondere den für die Vorsorge und Früherkennung zuständigen Kantonen sein, dass eine unabhängige systematische Bewertung mit Bezug zur gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung durchgeführt und entsprechend Empfehlungen formuliert werden – gerade um eben «nur wirkungsvolle Früherkennungsprogramme» zuzulassen und schlussendlich auch mitzufinanzieren.

Stellungnahme der Krebsliga Schweiz im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens

Für die Krebsprävention ist die Reduktion oder Vermeidung von erwiesenermassen oder potentiell krebserregender Umwelt-Risiko-faktoren zentral. Einige Pestizide stehen im Verdacht krebserregend zu sein. Das tatsächliche Risiko für die Gesundheit im alltäglichen Gebrauch ist allerdings schwierig zu quantifizieren. Gerade auf Grund der Wissenslücken in Bezug auf die gesundheitlichen Auswirkungen sollte im Sinne des Vorsorgeprinzips der Pestizideinsatz so weit als möglich gesenkt werden.

Deshalb begrüsst die Krebsliga Schweiz den vorliegenden Gesetzesentwurf über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden. Die gesetzliche Verankerung eines Absenkpfades mit quantifizierten Reduktionszielen ist ein sinnvoller und notwendiger Schritt. Aus gesundheitlicher Sicht wäre ein noch ambitionierterer Absenkpfad mit dem finalen Ziel einer noch weitergehenden Risikoreduktion klar wünschenswert.

Details können der Vernehmlassungsantwort der Krebsliga Schweiz entnommen werden.

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