Stellungnahme der Krebsliga im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Eine qualitativ hochstehende Versorgung hängt von einem stabil finanzierten Gesundheitswesen ab. Insofern begrüsst die Krebsliga grundsätzlich die Bemühungen des Bundesrates, die Entwicklung der Kosten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einzudämmen. Die Massnahmen zur Kostendämpfung dürfen aber die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit nicht gefährden. Zudem muss die Chancen- und Zugangsgerechtigkeit gewahrt bleiben.
In der Diskussion zur Kostendämpfung ist nicht nur die Reduktion der Kosten, sondern zwingend auch die Stärkung der Qualität entscheidend. Eine koordinierte und qualitativ hochstehende Versorgung von Krebsbetroffenen über alle Phasen der Erkrankung hinweg kann unnötige Kosten (z.B. aufgrund von Komplikationen, Fehlbehandlungen sowie langen Arbeitsplatzabsenzen) vermeiden.
Koordinierte Versorgung fördern
Die Krebsliga begrüsst im vorliegenden Massnahmenpaket 2 daher insbesondere die Förderung der koordinierten Versorgung. Diese ist vor allem bei chronisch kranken und oft multimorbiden Patientinnen und Patienten wichtig, da bei deren Betreuung viele verschiedene Akteure aus dem Gesundheitswesen involviert sind – und entspricht grundsätzlich einer optimalen Krebsversorgung. Wichtig ist auch, dass organisierte Programme zur medizinischen Prävention und Rehabilitation gefördert werden.
Damit qualifizierte Fachpersonen in einem Programm interprofessionell zusammenarbeiten können, müssen alle Berufsgruppen, die die entsprechenden Qualitätskriterien erfüllen, ihre Leistungen im Rahmen des organisierten Programms anbieten können. Dies ist beispielsweise in qualitätsgesicherten Früherkennungsprogrammen zentral. Ebenso müssen auch weitergehende Aufgaben von nicht-ärztlichen Leistungserbringer erbracht und entsprechend vergütet werden können, beispielsweise in der Koordination und Beratung.
Gesundheitsförderung und Prävention nicht ignorieren
Auch wirkungsvolle Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention führen mittel- bis langfristig zu einer nachhaltigen und effektiven Dämpfung des Kostenzuwachses im Gesundheitssystem. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass weder im ersten noch im vorliegenden zweiten Kostendämpfungspaket entsprechende Massnahmen aufgenommen wurden.
Unabhängige Empfehlungen für wirkungsvolle Früherkennungsprogramme
An dieser Stelle ebenfalls zu erwähnen ist die Kosten-Nutzen-Analyse von Früherkennungsprogrammen: Es muss im Interesse von Bund und insbesondere den für die Vorsorge und Früherkennung zuständigen Kantonen sein, dass eine unabhängige systematische Bewertung mit Bezug zur gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung durchgeführt und entsprechend Empfehlungen formuliert werden – gerade um eben «nur wirkungsvolle Früherkennungsprogramme» zuzulassen und schlussendlich auch mitzufinanzieren.