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Patientenverfügung
nach der Diagnose Krebs

Mit einer Patientenverfügung können Sie sicherstellen, dass Ärzte Ihren Willen auch dann berücksichtigen, wenn Sie diesen selber nicht mehr zum Ausdruck bringen können.

«Patientenverfügung nach der Diagnose Krebs»
«Patientenverfügung nach der Diagnose Krebs»
© KLS
Wie möchten Sie medizinisch behandelt werden? Welche Massnahmen wollen Sie in Anspruch nehmen, welche nicht?

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, was Ihr Wille ist und was für Wünsche Sie haben. Dies schliesst Themen ein wie Massnahmen zur Linderung von Schmerzen und anderen Symptomen, Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr oder Massnahmen zur Wiederbelebung. Sie legen aber auch fest, wer von den Menschen Ihres Vertrauens in die Entscheidungsfindung einbezogen werden soll, ob und durch wen Sie begleitet werden und vieles mehr.

Wichtig zu wissen
Eine Patientenverfügung wird nur dann wirksam, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen, Solange Sie urteils- und entscheidungsfähig sind, können Sie selber entscheiden – auch etwas anderes als Sie in der Verfügung festgehalten haben.

«Patientenverfügung nach der Diagnose Krebs»: eine Wegleitung der Krebsliga
«Patientenverfügung nach der Diagnose Krebs»: eine Wegleitung der Krebsliga
© KLS

Wegleitung zur Patientenverfügung

o  Weshalb ist eine Patientenverfügung wichtig?
o  Wie fülle ich sie aus?
o  Was muss ich beim Ausfüllen beachten?
o  Wen sollte ich informieren?

Die Wegleitung zur Patientenverfügung nach der Diagnose Krebs erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Willen bezüglich Behandlung und weitere Wünsche festhalten können für den Fall, dass Sie einmal nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen selber zu treffen.
Interdisziplinäres Institut für Ethik im Gesundheitswesen
Interdisziplinäres Institut für Ethik im Gesundheitswesen
© Dialog Ethik

Registrierung

Sie können die Patientenverfügung beim Institut Dialog Ethik datenschutzkonform elektronisch registrieren lassen. Hier finden Sie die aktuellen Bedingungen und Preise. Die Patientenverfügung nach der Diagnose Krebs und die Wegleitung sind in Partnerschaft mit Dialog Ethik entstanden.

Änderungen ab 2013

Mit dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts (Art. 360-456 neues ZGB) am 1. Januar 2013 wird:
  • die Möglichkeit, den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung auf der Versichertenkarte der Krankenkasse einzutragen, eingeführt;
  • das Behandlungsteam verpflichtet sein, das Vorhandensein einer Patientenverfügung bei Urteilsunfähigkeit des Patienten mittels Versichertenkarte abzuklären.

Deshalb wird Dialog Ethik ab 2013 die Dienstleistung der elektronischen Registrierung/Hinterlegung einstellen. Wenn Sie sich dennoch entscheiden, bis dahin Ihre Patientenverfügung bei Dialog Ethik zu hinterlegen, ist die Abrufbarkeit Ihrer Verfügung über die Hotline bis am 31. Dezember 2013 gewährleistet.

Informationen zur Versichertenkarte
Zum Herunterladen:
Patientenverfügung nach der Diagnose Krebs Patientenverfügung zum Ausfüllen Formular
pdf, 709 KB
Patientenverfügung nach der Diagnose Krebs Wegleitung zur Patientenverfügung Broschüre
pdf, 1018 KB

Sie können das Formular Patientenverfügung sowie die Wegleitung auch in gedruckter Version für Fr. 18.-- zuzüglich Versandkosten bestellen.
Beide Dokumente erhalten Sie in einer Kartonmappe.

Interviews zum Thema zum Herunterladen:
Deborah Ackermann Interview
pdf, 15 KB
Ruth Baumann-Hölzle Interview
pdf, 14 KB
Fabienne Däster Interview
pdf, 14 KB